Klient*innenaufnahme

In den letzten Jahren haben wir jährlich ca. 300 neue Fälle (Einzelpersonen und Familien) aufgenommen. Jährlich gibt es etwa dreimal mehr Anfragen nach Therapie, Beratung, Begutachtung an das PSZ, als wir aufnehmen können. Deshalb haben wir Kriterien zur KlientInnenaufnahme definiert und können nur einmal in der Woche einen Telefontermin für Anfragen zur Aufnahme bieten. 

Anmeldung und Telefonberatung 

  • Donnerstag 11-13 und 14-15 Uhr

können Sie bei uns anrufen (0211 – 544 173 45), wenn Sie jemanden für ein Clearinggespräch anmelden wollen, einen Therapieplatz suchen, jemanden aus unserem Team um einen Vortrag bitten oder eine Frage klären wollen.

Sie können auch per E-Mail (info [at] psz-duesseldorf [dot] de) anfragen. Geben Sie bitte schon im Betreff an, um was es Ihnen geht. Bitte nennen sie keine Namen und schicken Sie auf keinen Fall Originaldokumente der KlientInnen mit! 

Im ersten Schritt klären wir in der Telefon- oder Mailberatung, ob wir etwas für Sie bez. Ihre KlientIn tun können. Häufig werden wir Sie weiterverweisen müssen. Wir bemühen uns dabei, Ihnen möglichst passende Alternativen aufzuzeigen. 

Seit Anfang 2014 wird in der Regel zunächst ein psychosoziales Clearinggespräch vereinbart, um den Bedarf festzustellen. Dafür schicken wir Ihnen einen Anmeldebogen. Innerhalb von ca. drei Wochen nach Eingang des Anmeldebogens sollten Sie den Gesprächstermin mitgeteilt bekommen. Wenn die Benachrichtigung ausbleibt, fragen Sie bitte noch einmal nach, dann am besten per E-Mail. Die Wartezeit auf das Clearinggespräch beträgt ab Eingang des Anmeldebogens in der Regel 8 – 12 Wochen. Wenn sehr viele Anfragen eingehen, kann es auch länger dauern. 

Alternativen finden 

Ist bereits anderweitig Therapiebedarf festgestellt worden bez. eine Diagnose gestellt worden, ist ein Clearinggespräch im PSZ meist nicht sinnvoll. Sie können gern die Telefonberatung (s.o.) anrufen, auch um Adressen von anderen Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten. Sie können aber besser noch selbst recherchieren. Seiten, auf denen Sie TherapeutInnen und ÄrztInnen nach Sprachen, Städten u.a. anderen Kriterien gefiltert suchen können, finden Sie unter: PSZ NRW Infos zur Therapie (http://www.psz-nrw.de/infos-therapie/)

Kriterien 

Da es mittlerweile 15 PSZ in NRW gibt (Stand Januar 2019), konzentrieren wir uns als PSZ Düsseldorf stärker auf unseren eigentlichen Einzugsbereich, den Regierungsbezirk Düsseldorf, mit Ausnahme des Kreises Wesel, wo es die beiden PSZ Niederrhein in Moers und Dinslaken gibt. Die anderen PSZ finden Sie bei [www.psz-nrw.de] 

Vorrang bei der Aufnahme haben diejenigen Flüchtlinge, die in der therapeutischen Regelversorgung besonders schlechte Chancen auf eine gute Behandlung haben. Dies orientiert sich an den Kriterien: 

  • Aufenthaltsstatus – bei Flüchtlingen mit unsicherem Aufenthalt (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) ist die psychische Belastung oft besonders groß, es ist meist notwendig, psychologische Stellungnahmen zu schreiben; 
  • Versicherungsstatus – Eine Psychotherapie über das Sozialamt finanziert zu bekommen, stellt für niedergelassene PsychotherapeutInnen oft einen langwierigen mühsamen Prozess dar;
  • Sprachkenntnisse – wenn Dolmetschereinsatz oder die Arbeit in einer Fremdsprache notwendig ist, sinken die Chancen, auf einen Therapieplatz in der Regelversorgung und manche Sprachen treffen auf besonders größe Hürden; 
  • formale Bildung – kann ein Kriterium sein, denn der Grad der formalen Bildung kann ein Anhaltspunkt dafür sein, ob jemand bei einem transkulturell nicht eigens qualifizierten Therapeuten in der Lage sein wird, von dem ungewohnten Setting in einer Therapie zu profitieren;
  • Störungsbild – je komplexer das Störungsbild ist, desto schwieriger kann die Behandlung werden, so dass sie deshalb speziell qualifizierte und erfahrene TherapeutInnen erfordert;
  • Verantwortung für andere – wenn jemand, der noch für andere, z.B. Familienmitglieder, verantwortlich ist, wieder mehr Handlungsfähigkeit gewinnt, multipliziert sich der Effekt der Therapie; 
  • Fehlen anderweitiger Unterstützung – wer von Profis bereits gut betreut wird, hat größere Chancen, auch bei der Suche nach einem Therapieplatz unterstützt zu werden, als jemand, der noch keinen Zugang zum Hilfssystem für Flüchtlinge gefunden hat; 

Flüchtlinge aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf (Ausnahme: Kreis Wesel) mit unsicherem Aufenthalt, ohne Krankenversicherung, ohne Kenntnisse einer europäischen Verkehrssprache, mit geringer formaler Bildung, einem komplexen Störungsbild und mit Verantwortung für Kinder haben demnach die besten Chancen auf einen Platz im PSZ. Sie müssen allerdings monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen, denn Therapien mit KlientInnen mit derartigen Problembündeln dauern länger und sind aufwändiger. 

Anfragen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) 

Bei unbegleiteten Minderjährigen gehen wir zunächst davon aus, dass der Therapiebedarf in einem vom Jugendamt zu veranlassenden Clearing geklärt werden sollte und dass Jugendwohngruppen, Vormünder und Jugendämter meist in der Lage sein werden, benötigte therapeutische Unterstützung in der Regelversorgung zu finden, zumal über die Jugendhilfe oft eher Finanzierungsmöglichkeiten zu organisieren sind als über das Asylbewerberleistungsgesetz.

Clearinggespräch 

Im PSZ-Clearinggespräch wird der Bedarf festgestellt. Bei Bedarf schließen sich noch zwei bis drei weitere Gespräche oder andere Kurzinterventionen an. Besteht Therapiebedarf, bemühen wir uns, eine/n geeignete/n TherapeutIn zu finden. Nur einen Teil der KlientInnen können wir selbst im PSZ therapeutisch weiterversorgen.