Weitervermittlung in Therapie

Sie möchten Psychotherapie mit Geflüchteten anbieten? 

Wir erhalten fast täglich Anfragen von Klient*innen, von Flüchtlingsberatungsstellen, von Ehrenamtlichen etc. die einen Therapieplatz suchen. Im Folgenden haben wir Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Teilen Sie uns auch gerne mit, wenn Sie Therapieplätze für Geflüchtete (Erwachsene oder Kinder und Jugendliche) anbieten können an esser [at] psz-duesseldorf [dot] de.

Therapiekosten

Wer ist der Kostenträger von Behandlungen für Geflüchtete?

  • Ausschlaggebend dafür, wer die Kosten für eine Behandlung von Geflüchteten übernimmt, ist die Dauer des Voraufenthaltes bis zum Zeitpunkt des Behandlungsantrages. Während der ersten 18 Monate ist das Sozialamt Kostenträger, es werden Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes erstattet. In manchen Kommunen, unter anderem in Düsseldorf, erhalten die Geflüchteten von Anfang an eine Gesundheitskarte (vergleichbar mit der GKV-Karte, auf der Rückseite sind allerdings XXX statt einer Nummer). Die Abrechnung findet wie üblich über die Krankenkasse statt. In anderen Kommunen müssen die Geflüchteten vom Sozialamt Krankenscheine abholen, die Abrechnung findet dann direkt mit dem Sozialamt statt. Hier bietet es sich an, Kosten für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen vorab beim Sozialamt zu beantragen. Dafür benötigen Sie keinen Kassensitz und keine Ermächtigung, sondern lediglich eine Approbation.
  • Nach mehr als 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten alle Geflüchteten Analogleistungen, d.h. die gleichen Leistungen wie Bezieher*innen von Sozialhilfe nach dem SGB XII. Kostenträger ist weiterhin das Sozialamt, allerdings läuft die Abrechnung nun standardmäßig über eine gesetzliche Krankenversicherung, die Geflüchteten haben ein Recht auf eine Versichertenkarte. Uns ist bekannt, dass dies in einzelnen Kommunen nicht umgesetzt wird – sollten Sie davon Kenntnis erlangen, wenden Sie sich auch gerne an uns, damit wir die Problematik strukturell adressieren können. Die Abrechnung läuft nun i. d. R. wie bei anderen GKV-Versicherten. 

Wer ist der Kostenträger bei Kindern und Jugendlichen?

  • Bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ist das Jugendamt der Kostenträger sowohl für Therapie- als auch für Dolmetscherkosten.
  • Hier bietet es sich an, Kosten für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen vorab beim Jugendamt zu beantragen. Dafür benötigen Sie keinen Kassensitz und keine Ermächtigung, sondern lediglich eine Approbation.
  • Bei Kindern und Jugendlichen, die mit ihren Eltern in Deutschland sind, ist analog zu Erwachsenen das Sozialamt der Kostenträger. Wenn eine Versichertenkarte vorliegt, erfolgt die Abrechnung über die GKV.

In den ersten 18 Monaten gibt es nur eingeschränkte Leistungen, da gehört Psychotherapie doch nicht dazu? Wird auch in den ersten 18 Monaten Psychotherapie bezahlt?

  • Die Behandlungskosten für die ersten 18 Monate sind im Asylbewerberleistungsgesetzt geregelt. Allerdings sind von manchen Sozialämtern praktizierte Einschränkungen nur zur Akutbehandlung nicht rechtens. § 6 AsylBlG ist zu entnehmen, dass sonstige Leistungen zu gewährleisten sind (hierzu gehören auch Dolmetscherkosten). Ebenso ist in der EU-Aufnahmerichtlinie §19 Abs. 2 geregelt, dass ein Anspruch auf psychologische Behandlung besteht.

Wie vergütet das Sozialamt Therapien?

  • Die Vergütung über das Sozialamt erfolgt analog zu den Vergütungen nach EBM oder GOÄ. Manchmal wird vom Sozialamt vorab ein Kostenvoranschlag verlangt, dort sind dann die entsprechenden Ziffern anzugeben.

Was mache ich, wenn das Sozialamt die Kostenerstattung für die Therapie ablehnt?

  • Auf einen Antrag muss die Ablehnung schriftlich und mit einer Rechtbehelfsbelehrung erfolgen. Rufen Sie den Sachbearbeiter an und erfragen Sie die Entscheidungsgrundlage, insbesondere ob eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt stattgefunden hat. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, weisen Sie darauf hin, dass die Therapienotwendigkeit von einer Fachkraft mit ärztlicher oder psychotherapeutischer Expertise beschieden werden muss. Die Klient*innen haben ein Recht auf eine sachgerechte Überprüfung ihres Anliegens.
Dolmetscherkosten

Muss ich immer Dolmetscherkosten beantragen oder wie ist das, wenn ich auch z.B. auf Englisch arbeiten könnte?

  • Sie entscheiden selbst, ob Sie in einer Zweitsprache arbeiten können, Das hängt davon ab, ob Sie sich in der Sprache ausreichend sicher fühlen, ob der Geflüchtete Sie gut versteht und/oder Sie ihn. Manchmal bevorzugen Geflüchtete auch einen direkten Kontakt in einer Zweitsprache, weil sie Landsleuten misstrauen. Wir möchten Sie ermutigen, wenn möglich, in einer Zweitsprache zu arbeiten. Oftmals hat das sehr aktive Bemühen um Verstehen einen positiven Effekt auf die therapeutische Beziehung.

Werden Dolmetscherkosten übernommen?

  • In den ersten 18 Monaten werden Dolmetscherkosten vom Sozialamt übernommen (auch wenn die Klient*innen eine Krankenkassenkarte haben – das Sozialamt ist im Hintergrund der Kostenträger). Für die Beantragung reicht ein formloser Antrag an das zuständige Sozialamt: „Hiermit beantrage ich (NAME KLIENT*IN) die Erstattung für Dolmetscherkosten im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie in der/den Sprache/n: ___________“. Mit diesem formlosen Schreiben können sich die Klient*innen an das Sozialamt wenden und den Antrag stellen, der in jedem Fall schriftlich zu bescheiden ist. 
  • Nach 18 Monaten beziehen die Betroffenen sogenannte Analogleistungen nach § 2 AsylblG, die dem SGB XII entsprechen, in dessen Rahmen Dolmetscherkosten übernommen werden können. 

Was mache ich, wenn Dolmetscherkosten vom Sozialamt abgelehnt werden?

  • Auf einen Antrag muss die Ablehnung schriftlich mit einer Rechtbehelfs-belehrung erfolgen. Rufen Sie den Sachbearbeiter an und erfragen Sie die Entscheidungsgrundlage, insbesondere, ob eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt stattgefunden hat. Wenn Sie ohne Dolmetscher*in die Therapie nicht durchführen können, weisen Sie darauf hin, dass damit implizit die Therapie abgelehnt wird und dies von einer Fachkraft mit ärztlicher oder psychotherapeutischer Expertise beschieden werden muss. Die Klient*innen haben ein Recht auf eine sachgerechte Überprüfung ihres Anliegens.

Kann ich bei den Krankenkassen Dolmetscherkosten beantragen?

  • Dolmetscherkosten gehören nicht zum Leistungsumfang der GKV.
  • Dolmetscherkosten werden von Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, obwohl es auch anderweitige Gerichtsentscheidungen gibt.

Wie kann ich mich weiter informieren?

  • Eine Zusammenstellung mit Musteranträgen sowie Urteilen bezüglich Dolmetscherkosten in der Therapie finden Sie auf der Seite des Netzwerks für Traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen: https://www.ntfn.de/fachinfo/infomaterial/therapiekosten/
Ermächtigung zur Behandlung von Geflüchteten

 Lohnt es sich eine Ermächtigung für Geflüchtete zu beantragen?

  • Eine Ermächtigung zu beantragen lohnt sich nach unserer Erfahrung für Niedergelassene Therapeut*innen, die keinen Kassensitz haben.
  • Die Zielgruppe der Ermächtigung sind Geflüchtete, die länger als 18 Monate in Deutschland sind, insofern sie Leistungen nach §2 AsylblG beziehen (das sind Analogleistungen nach SGB XII). Damit können Geflüchtete, die arbeiten oder bereits einen Aufenthalt haben, nicht mehr im Rahmen der Ermächtigung behandelt werden. Selbstverständlich können diese Klient*innen im Rahmen eines regulären Kassensitzes oder des Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden.
  • Dolmetscherkosten können beim Sozialamt beantragt werden, das in den entsprechenden Fällen der Kostenträger ist (s. o.).

Wie kann ich mich über die Ermächtigung informieren?