Newsletter Dezember 2021

Sehr geehrte Unterstützer*innen des PSZ, liebe Freund*innen,

heute möchten wir mit Ihnen und Euch teilen, wo uns die Ereignisse an der polnisch-belarussischen Grenze und in Afghanistan begegnet sind. Doch vorher noch einige Worte zum Jahresausklang.

Die Pandemie hat in diesem Jahr sehr viel Aufmerksamkeit gefordert. Viele wichtige Themen fanden nur wenig Gehör. Wir sehen alltäglich viel Schweres, an Psyche und Körper verletzte Menschen und auch verletzte Rechte. Das ist nicht immer leicht zu (er)tragen. Doch zum Glück erfahren wir und unsere Klient*innen auch viel Unterstützung. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle von ganzem Herzen bei allen bedanken.

Wir danken für ermutigende Worte, für tatkräftige Hilfe, für offene Ohren und Herzen! Ohne diesen nährenden und stärkenden Rückhalt wäre unsere Arbeit nicht möglich!
Viele unserer Klient*innen wünschen uns in diesen Tagen ruhige und friedliche Feiertage mit unseren Familien – und den Wunsch möchten wir teilen und an Sie und Euch weitergeben.
Mit einem herzlichen Dank für Ihre bisherige Unterstützung und die Zusammenarbeit, und den besten, hoffnungsvollen Wünschen für 2022

Ihr PSZ Team und Vorstand

Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze – ein Symptom für Rechtlosigkeit
Beim BAfF-Tag im November berichtete Maria Ksiasiak, eine polnische Therapeutin, von den schweren Menschenrechtsverletzungen an der polnisch-belarussischen Grenze. Sie zeigte Bilder von Geflüchteten zwischen den Reihen der Grenzpolizei beider Seiten. In Gesprächen erzählte sie von zunehmender staatlicher Gewalt gegen Geflüchtete in Polen. Sie berichtete von zunehmender Rechtlosigkeit in geschlossenen Flüchtlingslagern und Haftanstalten. Gleichzeitig erhielten NGOs in Polen immer schwerer Zugang zu den Eingeschlossenen. Maria appellierte an die Mitarbeiter*innen der Psychosozialen Zentren in Deutschland, erlebte Gewalt an der Grenze und in Polen zu dokumentieren.

Den über Polen gekommenen Geflüchteten droht nach Stellung ihres Asylantrages in Deutschland eine schnelle Rücküberstellung nach Polen (Dublin-Verfahren). Die Lage Geflüchteter nach der Rücküberstellung ist oft ausweglos. Fälle, die in Polen erlittene Gewalt nachvollziehbar dokumentieren, könnten einen wichtigen Beitrag zur Wahrung von Menschenrechten leisten.

Für uns war der Bericht von Maria ein Anlass, die Berater*innen in den Landesunterkünften erneut auf die Möglichkeiten im Projekt „InTo Justice“ hinzuweisen, wo ggf. erlittene körperliche Gewalt rechtsmedizinisch begutachtet werden kann. Gewalterlebnisse in Belarus und in Polen müssen die notwendige Beachtung finden! (www.folterfolgen.de)

Wo uns Afghanistan sehr nah ist
Wir unterstützen seit Monaten einen Klienten, Mitte 20, mit Flüchtlingsstatus. Sein Vater hat viele Jahre mit Bundeswehr und ISAF-Truppen zusammengearbeitet. Er wollte Afghanistan lange nicht verlassen, da er an die neue Regierung glaubte. Und dann scheiterten bislang alle Versuche, den Vater, die schwerkranke Mutter und fünf Geschwister zu retten. Der Jüngste ist sechs Jahre alt.

Es gelang nicht, die Familie auf die Evakuierungsliste zu kriegen. Zahllose Mails an immer neue eMail-Adressen wurden verschickt. Anfragen bei IOM, Auswärtigem Amt, Auslandsvertretungen in Islamabad, Neu Delhi oder Teheran blieben unbeantwortet. Mittlerweile kommt von IOM die automatische Antwort, die Mails würden ungelesen gelöscht.

Die Familie lebt in ständiger Gefahr. Nur der volljährige Bruder kann den Unterschlupf der Familie verlassen, um das vom Klienten geschickte Geld abzuholen und notwendigste Besorgungen zu machen. Dieser junge Mann hatte ein Stipendium für ein Informatik-Studium in Indien. Doch die Machtübernahme der Taliban kam dazwischen. Die drei Schwestern können nicht mehr zur Schule gehen. Sie lernen mit der Ehefrau des Klienten etwas Deutsch, das diese für das Ehegattennachzugsverfahren gelernt hat. Ob sie die gelernten Worte jemals anwenden können, ist ungewiss. Die schwerkranke Mutter ist von medizinischer Versorgung abgeschnitten. Der Klient hat den Eindruck, sein Vater habe alle Hoffnung aufgegeben. Wir unterstützen ihn, die hilflose Situation auszuhalten.

Seit Antritt der neuen Bundesregierung schicken wir Anfragen an die neuen Verantwortlichen im Auswärtigen Amt, im Innenministerium und an die Menschenrechtsbeauftragte. Ein bis zwei Chartermaschinen verlassen mittlerweile pro Woche wieder Kabul Richtung Deutschland. Die große Hoffnung ist, dass die Familie in einer der Maschinen sitzen wird.

Eine kleine Erfolgsmeldung zum Schluss: Die Ehefrau des Klienten hat endlich einen Termin in der deutschen Botschaft in Teheran. Sie hat die Erlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten. Jetzt gilt es, für sie das teure Visum für den Iran und den Flug zu organisieren. In Deutschland wird die studierte Zahnärztin hoffentlich irgendwann auch ihren Beruf ausüben können.

Informationen zu unseren Veranstaltungen und Fortbildungen:

Von Veranstaltungen werden wir wieder im Januar berichten. Der Fortbildungskalender wird in diesem Jahr erst im Januar fertiggestellt werden, da wir die pandemiebedingten Einschränkungen möglichst konkret berücksichtigen möchten.

Herzliche Grüße aus dem PSZ Düsseldorf