Newsletter Februar/März 2024

Sehr geehrte Unterstützer*innen des PSZ, liebe Freund*innen,

in diesem Newsletter berichtet unsere Kollegin aus dem Rechts- und Sozialberatungsteam anlässlich des 30-jährigen Bestehens über die Abschiebehaft in Büren, welches uns im aktuellen Diskurs über Geflüchtete besonders beschäftigt.

Zudem informieren wir Sie und Euch über unsere Fortbildungsangebote im März 2024.

30 Jahre Abschiebehaft Büren
Im Januar 1994 wurde in einer ehemaligen NATO-Kaserne in einem Wald zirka acht Kilometer von dem ostwestfälischen Kleinstädtchen Büren entfernt die erste große Abschiebehaftanstalt NRWs eröffnet.
Sicher ist vielen die damalige gesellschaftliche Stimmung und die Parolen gegen Migrant*innen und Geflüchteten noch in Erinnerung: flüchtlingsfeindliche Kundgebungen, der „Asylkompromiss“ von Mai 1993 und die Absenkung von sozialen Standards für Asylsuchende („Asylbewerberleistungsgesetz“ – siehe Newsletter Oktober 2023). Bedrückend ähnlich wie heute war der damalige gesellschaftliche Diskurs auf eine Senkung der Flüchtlingszahlen und schnellere Abschiebungen ausgerichtet: Angebliche „Pull-Faktoren“ für Fluchtmigration nach Deutschland sollten reduziert, abgelehnte Asylsuchende schneller abgeschoben werden.

Was bedeutet Abschiebehaft („Ausreisegewahrsam“)? Es ist eine Form der legalen Inhaftierung von Menschen in einem Gefängnis, die keinerlei Straftat begangen haben. Denn entgegen der landläufigen Vorstellung vieler, Abschiebehaft würde nur gegen gefährliche Menschen verhängt, geht es de fakto um die Erleichterung der behördlichen Arbeit – die geplante Abschiebung soll tatsächlich durchgeführt werden können. Abschiebehaft ist eine Haft ohne jede Straftat, und es geht hierbei nicht um Schutz der Öffentlichkeit vor möglicherweise gefährlichen Personen.

Im PSZ Düsseldorf begleiten wir geflüchtete Menschen, die Gewalt überlebt haben und psychisch schwer belastet sind. Insbesondere für unsere Klient*innen und andere Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen oder mit traumatisierenden Hafterfahrungen in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht ist Abschiebehaft eine enorme Belastung.

Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft e.V.“ (HfMiA), berichtet: „Haft macht krank: Viele Menschen sind verzweifelt, haben Angst vor der Abschiebung und verstehen nicht, warum sie überhaupt im Gefängnis sind.“ Der Verein HfMia („Hilfe für Menschen in Abschiebehaft e.V.“) vermittelt beispielsweise Rechtsanwält*innen an Häftlinge, macht die Zustände im Gefängnis öffentlich und tritt politisch für eine Schließung des Abschiebegefängnisses ein. Frank Gockel zufolge erlebt der Verein immer wieder, dass Betroffene wegen der Erlebnisse während der Inhaftierung psychisch krank und angeschlagen aus der Haft entlassen werden. Nicht selten kommt es zu Suizidversuchen und Selbstverletzungen in der Abschiebehaft Büren. Abschiebehäftlinge, die als selbst- oder fremdgefährdend eingestuft werden, werden der so genannten „Lebendkontrollen“ unterworfen. Sie sind in speziellen Hafträumen isoliert untergebracht und müssen alle 15 Minuten ein Zeichen geben, dass sie noch am Leben sind. „Das mag ja tagsüber noch in Ordnung sein,“ berichtet Frank Gockel weiter, „aber nachts bedeutet das, dass die Menschen nicht schlafen gelassen werden. Alle Viertelstunde geweckt werden und ein Lebenszeichen geben müssen bedeutet, nie wirklich in Tiefschlaf zu fallen. Wer das über viele Nächte hinweg erlebt, ist spätestens danach richtig krank.“

„Aus psychologischer Sicht bedeutet konsequenter Schlafentzug eine Qual und einen extremen Stressor“, erklärt hierzu Eva van Keuk, Psychotherapeutin im PSZ e.V.. Es macht dabei einen großen Unterschied, ob beispielweise ein Angehöriger in einer familiären Pflegesituation sich einen Eindruck von den Vitalzeichen eines Schlafenden verschafft – oder ob in einem Gefängnis, an einer Zellentür, so lange an einer Klappe Lärm gemacht wird, bis sich der Betroffene in seiner isolierten Zelle endlich bewegt und so ein Lebenszeichen gibt. „Alle 15 Minuten – nicht viele werden das psychisch unbeschadet überstehen.“ Selbst wenn die Lebendkontrollen aus Fürsorge angeordnet werden würden, sorgten sie letztendlich für extremen Stress, schlussfolgert Eva van Keuk und ergänzt: „Aus der Schlafforschung sind die Schädigungen durch Schlafentzug hinlänglich bekannt; übrigens wird in den Herkunftsländern vieler Geflüchteter dies auch als Methode der „weißen Folter“ eingesetzt, da sie keine sichtbaren körperlichen Spuren hinterlässt und Menschen binnen kurzer Zeit zermürbt, und psychische Symptome verschärft. Es wäre aus psychologischer Sicht überhaupt nicht verwunderlich, wenn unter diesen Bedingungen betroffene Inhaftierte verzweifeln, psychisch komplett dekompensieren und es zu gravierenden suizidalen Handlungen kommen würde.“

Eine offizielle Statistik über Selbstverletzungen, Suizidversuche, Suizide und andere Todesfälle gibt es nicht. Dem Verein HfMia sind mindestens fünf Todesfälle bekannt. Trotz der Einrichtung eines Beirats, trotz Medienanfragen und der Arbeit des Vereins dringen nur wenig Informationen durch die Gefängnismauern nach draußen. Einer der besser dokumentierten Fälle ist das Schicksal von Rachid Sbaai: Am 30. August 1998 stirbt der 19-jähriger Flüchtling aus Marokko in einer brennenden Zelle in Büren an Rauchvergiftung. Er saß schon seit fast einem halben Jahr in Abschiebehaft und wurde am Tag vor seinem Tod im Rahmen einer gefängnisinternen “Disziplinarmaßnahme” in einer Isolationszelle im Keller verurteilt. Später stellte sich heraus, dass er selbst und ein Mitgefangener nach dem Ausbruch des Feuers den Notalarm gedrückt hatten – jedoch war das Büro, in dem die Not-Signale ankommen, nicht besetzt.

„Wer -wie wir- seit 30 Jahren die Missstände in der Abschiebehaft sieht, muss feststellen, dass Abschiebehaft systematisch die Grundrechte und die Würde der Menschen verletzt. Abschiebehaft gehört abgeschafft!“, resümiert Gockel. Trotz zahlreicher Proteste von Insassen, durch selbstorganisierte Flüchtlingsgruppierungen sowie von  politischen antirassistischen Gruppen, trotz Hungerstreiks mit teilweise über 60 Beteiligten, blieb die Abschiebehaft in Büren bis zum heutigen Tag bestehen (https://taz.de/Die-halten-uns-hier-ohne-Hoffnung/!1345546/). Die Aufnahmekapazität wurde schließlich sogar auf 175 Haftplätze erhöht. Die Haftanstalt ist mittlerweile nur noch für Männer ausgelegt; Frauen aus NRW werden in der Regel in Ingelheim/Rheinland Pfalz in Abschiebehaft genommen.

Auch in Düsseldorf gibt es seit einigen Jahren Pläne für eine weitere Abschiebehaftanstalt in Flughafennähe. Vorläufig werden diese Pläne wohl noch nicht realisiert werden: Die schwarzgrüne NRW-Regierung hat einen entsprechenden Vorstoß der FDP-Fraktion für den Ausbau der Abschiebehaftkapazitäten Ende 2023 zurückgewiesen. Begründung: In Büren seien noch ausreichend Haftplätze frei. Es ist zu hoffen, dass sich dies auch mit dem „Rückführungs-Verbesserungsgesetz“, das Anfang Februar in Kraft trat und eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf maximal 28 Tage vorsieht, nicht ändert.

Fortbildungen März 2024
Für alle Veranstaltungen sind verbindliche Anmeldungen unter
fortbildung [at] psz-duesseldorf [dot] de erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Am Montag, den 18.03.2024 von 16:00 – 18:00 Uhr mit Tom Siebertz
„Anforderungen an Stellungnahmen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren- aus juristischer Sicht“
Angebot für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen.
Die Fortbildung findet per Zoom statt, der Link wird nach Anmeldung zugesandt.
Am Mittwoch, den 20.03.2024 von 14:00 – 17:00 Uhr mit Maja Goldin und Hannah Roberg: „Trauma-Basis-Schulung – Umgang mit traumatisierten Geflüchteten“ Angebot für Haupt- und Ehrenamtliche in der Geflüchteten Arbeit.
Die Fortbildung findet im PSZ Düsseldorf, im Gruppenraum in der 3.Etage statt.

Den vollständigen Fortbildungskalender finden Sie und Ihr auch auf unserer Homepage. Schauen Sie doch gerne mal vorbei!

Wir wünschen Ihnen weiterhin einen guten Start in das neue Jahr 2024!

Ihr PSZ