Newsletter April 2023

Sehr geehrte Unterstützer*innen des PSZ, liebe Freund*innen,

bald ist es soweit und wir radeln gemeinsam für Menschenrechte. Wir freuen uns auf unsere gemeinsame Aktion in dem Zeitraum vom 24.-30. April. Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite.

Außerdem möchten wir Ihnen und Euch gerne unsere neue Kollegin Inken Vollmering vorstellen, die mit Cara Logsch in diesem Newsletter über 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz berichtet.
Natürlich informieren wir Sie und Euch auch über kommende Veranstaltungen im Mai und Juni.


Vorstellung einer neuen Mitarbeiterin – Inken Vollmering
Team: Sozialteam (Verfahrensberatung / Beratung zu Asyl- und Aufenthaltsrecht)

Stundenumfang: 20 Stunden/Woche

Motivation für die Arbeit im PSZ: Nach vielen Jahren in der Flüchtlingsberatung, in denen ich mich vor allem mit rechtlichen Fragen auseinandergesetzt habe, war es für mich total spannend, hier ein Team mit ganz vielen verschiedenen Schwerpunkten, Kompetenzen und Perspektiven vorzufinden. Außerdem schätze ich die politische Haltung, die Parteilichkeit für die Menschen, die menschenrechtliche Orientierung und den antirassistischen Ansatz im PSZ.

Erster Eindruck: Komplex, vielschichtig, super!


30 Jahre sind 30 Jahre zu viel.
Es gibt nur eine Menschenwürde:  Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Vor dreißig Jahren, am 26. Mai 1993, beschlossen die Fraktionen der regierenden CDU/FDP mit den Stimmen der SPD die Einschränkung des Asylrechts. Eine rassistische „Das Boot ist voll“-Rhetorik hatte sich durchgesetzt; nach dem nationalen Taumel der deutschen Wiedervereinigung, dem Erstarken einer militanten Neonaziszene und einer einsetzenden Migrationsbewegung aus Osteuropa und dem in Bürgerkriegen zerfallenden Jugoslawien wollte man mit der Schleifung des Grundrechts auf Asyl Handlungsfähigkeit beweisen.

Da unterstellt wurde, dass viele Menschen ausgerechnet in Deutschland um Asyl baten, weil das hiesige Sozialsystem vergleichsweise gut war, wurde en passant auch ein Sonder-Sozialrecht für asylsuchende Menschen beschlossen: Das Asylbewerberleistungsgesetz.
Die gezielte Unterschreitung des allgemeinen Existenzminimums sollte Asylsuchende zur Ausreise bewegen und andere von der Einreise abhalten. Obgleich sich diese Grundannahme als falsch herausstellte und sich kaum Menschen wegen abgesenkter Sozialleistungen von der Flucht nach Deutschland abhalten ließen, führte dies dennoch nie zu einer Abkehr vom politischen Märchen der Sozialleistung als „pull-Faktoren“.

Seither erhalten Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung nur noch abgesenkte Sozialleistungen und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung.  Bei der gesundheitlichen Versorgung wurden fortan nur noch Behandlungskosten übernommen, wenn dies „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ erforderlich war. Für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischem Behandlungsbedarf war es fortan fast unmöglich, Hilfe zu finden. Auch die Übernahme von Kosten für Dolmetschung bei Ärzt*innen oder Therapeut*innen war – und ist bis heute – oft ein Kampf, den die wenigsten Menschen mit psychischer Belastung durchstehen können.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist bis heute in Kraft.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht schon 2012 klar formuliert „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ und den Gesetzgeber gezwungen, zumindest einige Anpassungen, zeitliche Beschränkungen und eine Regelsatzerhöhung vorzunehmen. Doch offenbar wollten die jeweiligen Regierungskonstellationen die (Illusion eines) migrationspolitischen Steuerungsinstrumentes nicht aus der Hand geben – zumal es auch aufenthaltsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bietet, die es beim SGB II so nicht gibt.

Heute liegt die Höhe des Regelsatzes im AsylbLG fast ein Fünftel unter den Regelsätzen beim Bürger*innengeld. Und auch, wenn in vielen Städten und Kreisen NRWs die Menschen inzwischen eine Gesundheitskarte und damit einen erleichterten Zugang zu Ärzt*innen und Therapeut*innen haben:
In den Flüchtlingslagern (den sogenannten Zentralen Unterbringungseinrichten – ZUE) ist der Zugang zu medizinischer Behandlung weiterhin ein hoch problematisches Thema. Dabei sind gerade hier medizinische Stellungnahmen und Atteste oft entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg eines Asylantrags. Aber der Zugang zu ärztlicher oder gar fachärztlicher Behandlung, ohnehin schon mit oft  extrem langen Wartezeiten verbunden, ist durch das Sondergesetz AsylbLG noch einmal erschwert.

Das PSZ Düsseldorf ist auch und gerade für diese Menschen da, die extra hohe Hürden überwinden müssen, um eine gute Therapie zu bekommen. Hierin sehen wir eine unserer zentralen Aufgabe. Wir wünschen uns aber, dass diese Hürden und Barrieren möglichst bald verschwinden.
Deshalb unterstützen wir, zusammen mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), den Aufruf zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.


Veranstaltungen im Mai und Juni

Für alle Veranstaltungen sind verbindliche Anmeldungen unter
fortbildung [at] psz-duesseldorf [dot] de erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 
Die Veranstaltungen finden via Zoom oder live im PSZ Düsseldorf statt.

Am Donnerstag, den 11.05.2023 von 15:00 bis 17:00 Uhr mit Dr.Heba Khattab:
„Stress und Ressourcenaktivierung“ 
Angebot auf Arabisch für arabischsprachige Jugendliche und Erwachsene, für Geflüchtete und Fachkräfte.
Anmeldung an khattab [at] psz-duesseldorf [dot] de.
Die Veranstaltung findet im Haus der Kirche in Düsseldorf (Bastionstraße 6, 40213 in Düsseldorf) statt.

Am Freitag, den 19.05.2023 von 14:00 – 17:30 Uhr mit Alexander Hundenborn (Fachbereichsleitung Kreative Medien):
„Handlungsorientiertes Training für die praktische und medienpädagogische Arbeit“
Angebot für Fachkräfte in HIER.
Die Fortbildung findet im PSZ Düsseldorf statt.

Am Montag, den 05.06.2023 von 13:00 – 17:00 Uhr mit Hannah Roberg:
„Mehrfachdiskriminierung bei psychischen Erkrankungen und Fluchthintergrund“
Angebot für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit.
Die Fortbildung findet im PSZ Düsseldorf statt.

Am Dienstag, den 13.06.2023 von 10:00 – 13:00 Uhr mit Anna Lena Hötzel:
„Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie mit Geflüchteten“
Intervisionsgruppe für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen.
Fälle können anonymisiert eingebracht werden.
Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich an hoetzel [at] psz-duesseldorf [dot] de.
Eine Akkreditierung für approbierte Teilnehmende wird beantragt (PTK NRW/ÄKNO).
Die Fortbildung findet per Zoom statt.

Am Mittwoch, den 21.06.2023 von 14:00 – 16:30 Uhr mit Sabine Rauch:
„Nutzen von Kompetenz und Skills (Mehrsprachigkeit, Genogramm, Sozialraum etc.) als Fachkraft“
Angebot für Fachkräfte in HIER.
Die Fortbildung findet im PSZ Düsseldorf statt.

Den vollständigen Veranstaltungskalender für das erste Halbjahr 2023 finden Sie
hier (als pdf)
. Schauen Sie doch gerne mal vorbei!

Wir freuen uns, Sie und Euch bei der einen oder anderen Veranstaltung zu sehen und gemeinsam mit Ihnen und Euch zu radeln!

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße aus dem PSZ Düsseldorf